Wahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, 

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • die nicht nach § 13 Bundeswahlgestz (BWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin. Hier stehen Formulare für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bereit.

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie vom 17.01.2025 bis spätestens 01. Februar 2025. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.

Falls Sie bis zum 01.02.2025 keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die
Briefwahlausgabestelle
Neues Rathaus, Großflecken 59
Raum 2.5 / 2.6  (2. Etage, Südflügel)
Telefon: 04321 942 3040
E-Mail: wahlen@neumuenster.de

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich in der Briefwahlausgabestelle im Rathaus am Großflecken 59, Raum 2.5 abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben.

Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 05. Februar 2025 bis zum Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Die Unterlagen werden dann voraussichtlich vom 05. Februar 2025 an versandt.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich und nutzen hierfür die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens. Oder Sie schicken unter Angabe Ihrer vollständigen persönlichen Angaben (Namen, Vornamen, Geburtsdatum und aktuelle Wohnanschrift) eine E-Mail an wahlen@neumuenster.de.

Deutsche, die im Ausland leben, aber in Deutschland wählen wollen, finden auf der Seite der Bundeswahlleiterin Informationen und die notwendigen Formulare, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Wasbek wird in der Zeit vom 03. bis 07. Februar 2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag & Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag, Mittwoch von 08:00 bis 14:00 Uhr und zusätzlich am Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) bei der Stadt Neumünster, Wahlangelegenheiten, Neues Rathaus, 2. Etage, Zimmer 2.5 / 2.6, Großflecken 59, 24534 Neumünster (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. 

Hier können Sie die vollständige Bekanntmachung aufrufen und bei Bedarf herunterladen:

Briefwahl-Ausgabestelle

Die Briefwahlausgabestelle der Stadt Neumünster (Neues Rathaus, 2. OG, Südflügel, Raum 2.5) für die Bundestagswahl 2025 öffnet zu den unten angegebenen Öffnungszeiten.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, in Empfang nehmen und  direkt vor Ort wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Öffnungszeiten: 
Montag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr
Ausnahme:
Freitag, 21. Februar
08:00 – 15:00 Uhr

Barrierfreier Zugang am Wahltag in Wasbek

Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Neumünster

Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben/Wahlen
Altes Rathaus
Großflecken 63 • 24534 Neumünster

Arbeitsgruppenleiter
Mirco Lickfett
Zimmer 1.00
Telefon 04321  942 2305
E-Mail
Stellv. Arbeitsgruppenleiterin
Jessica Schmidt
Zimmer 2.09
Telefon 04321  942 2072
E-Mail
Öffnungszeiten 
Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 17:30 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Wahlen im Rückblick

Die Wahl zum 18. Landtag von Schleswig-Holstein fand am 6. Mai 2012 statt. Sie war eine vorzeitige Wahl, die nach Abbruch der Legislaturperiode durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 30. August 2010 nötig geworden war. Es war die zweite vorgezogene Landtagswahl in Folge, nachdem bereits für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 wegen einer Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten der Landtag vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode aufgelöst worden war.  

Die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag fand gleichzeitig mit der Bundestagswahl 2009 am 27. September 2009 statt. Sie war eine vorgezogene Wahl, die nach dem Bruch der Großen Koalition aus CDU und SPD im Juli 2009 durch eine verlorene Vertrauensfrage von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) herbeigeführt wurde.