Lärmaktionsplanung der Gemeinde Wasbek

Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” erlassen.

Das grundsätzliche Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus als Teil der Gemeinschaftspolitik. Zu den Zielen gehört der Lärmschutz. Um dieses Ziel, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Belastung durch Umgebungslärm wird anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden ermittelt;
  • Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird;
  • Die Mitgliedstaaten erstellen Aktionspläne, die auf der Basis von Lärmkarten erarbeitet werden. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich – und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.

Weiterhin soll die Richtlinie dazu dienen, bisherige Maßnahmen zur Minderung der wichtigsten Lärmquellen weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Sie soll die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten informieren.

Mit einer Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (⁠BImSchG⁠) ging die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht über und wurde im sechsten Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” in den Paragrafen 47a bis 47f verankert. Hier werden neben Aussagen zum Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen auch Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne gemacht.

Zur Konkretisierung der Anforderungen an die Lärmkarten nach § 47 c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde die Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) eingeführt. Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm.

Lärmaktionspläne werden, wenn sich Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Menschen relevant verändert, ansonsten jedoch alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet (§ 47d Absatz 5 BImSchG). Es sind die Umsetzung und die Ergebnisse des Aktionsplans zu validieren.

Für Wasbek wurde im Rahmen der Aktualisierung der Lärmkartierung und Lärmbewertung, die bis zum 30. Juni 2022 erstellt und veröffentlicht wurde, festgestellt, dass durch das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Bundestraße 430 und der Bundesautobahn A 7 Teile der Wasbeker Bevölkerung durch Verkehrslärm einer hohen Belastung ausgesetzt und die Grenzwerte erreicht sind. Für diese Gemeinden, in denen der Grenzwert durch ein hohes Verkehrsaufkommen erreicht ist, besteht eine Überprüfung und Überarbeitungspflicht der Lärmaktionsplanung.

Die Gemeinde Wasbek hat daraufhin ihren Lärmaktionsplan überprüft und teilweise überarbeitet. Die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplanes hervorgebrachten Stellungnahmen wurden von der Gemeinde nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik am 18.09.2024 geprüft und abgewogen. Das Ergebnis wurde in den Schlussbericht eingearbeitet. Der Lärmaktionsplan (4. Stufe) wurde anschließend von der Gemeinde am 18.09.2024 abschließend beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der abschließende Beschluss über den Lärmaktionsplan (4 Stufe) sowie die Stelle, wo der Schlussbericht des Lärmaktionsplanes von allen Interessenten eingesehen werden kann, wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Der Schlussbericht des Lärmaktionsplanes wird hier zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt:

Auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein finden Sie zum Thema Lärmaktionsplanung und zum Lärmschutz weitere zahlreiche Informationen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Schleswig-Holstein können über das Geoportal Umgebungslärm eingesehen werden.

Eine Anleitung zur Bedienung des Geoportals Umgebungslärm finden Sie auf der Seite "Digitaler Atlas Nord".