Die Satzung der Gemeinde Wasbek über die Erhebung einer Hundesteuer (kurz: Hundesteuersatzung) vom 06.12.2023 kann nun im Ortsrecht der Gemeinde Wasbek aufgerufen werden.
Hierin wird unter anderem informiert über die Steuerpflicht, den Beginn und das Ende der Steuerpflicht, den Steuersatz und die Steuerermäßigung sowie Steuerbefreiung und Meldepflichten.
Auszug aus der Satzung:
"Die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 48,00 Euro
- für den zweiten Hund 96,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
- für gefährliche Hunde 480,00 Euro.
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift gelten Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde festgestellt wurde (§ 3 Abs. 5)."
Die neue Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Wasbek über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.12.2020 außer Kraft.