Neue Hundesteuersatzung

Mann mit zwei Hunden beim Spaziergang

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (kurz: Hundesteuersatzung) kann im Ortsrecht der Gemeinde Wasbek aufgerufen werden.

Hierin wird unter anderem informiert über die Steuerpflicht, den Beginn und das Ende der Steuerpflicht, den Steuersatz und die Steuerermäßigung sowie Steuerbefreiung und Meldepflichten.

Auszug aus der Satzung:

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund48,00 Euro
für den zweiten Hund  96,00 Euro
für jeden weiteren Hund120,00 Euro
für gefährliche Hunde 480,00 Euro

 Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift gelten Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde festgestellt wurde (§ 3 Abs. 5)."

Die neue Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Wasbek über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.12.2020 außer Kraft.