Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (kurz: Hundesteuersatzung) kann im Ortsrecht der Gemeinde Wasbek aufgerufen werden.
Hierin wird unter anderem informiert über die Steuerpflicht, den Beginn und das Ende der Steuerpflicht, den Steuersatz und die Steuerermäßigung sowie Steuerbefreiung und Meldepflichten.
Auszug aus der Satzung:
Die Steuer beträgt jährlich
| für den ersten Hund | 48,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 96,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro |
| für gefährliche Hunde | 480,00 Euro |
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift gelten Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde festgestellt wurde (§ 3 Abs. 5)."
Die neue Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Wasbek über die Erhebung einer Hundesteuer vom 09.12.2020 außer Kraft.
