Grundsteuer

Die Abteilung Steuern und Abgaben hat im Juli neue Informationen zum Thema Grundsteuer herausgegeben.

Symbolbild zeigt einen Taschenrechner und Geld

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Gemeinde Wasbek haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 grundsätzlich nicht erteilt werden.

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen bzw. mit einem Viertel des Jahresbetrags jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Am 01. Juli 2024 hat die Abteilung Steuern und Abgaben neue Informationen zum Thema Grundsteuer herausgegeben: