Grundsteuer

Die so genannte "Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024" ist nun öffentlich bekannt gemacht worden.

Symbolbild zeigt einen Taschenrechner und Geld

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Gemeinde Wasbek haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 grundsätzlich nicht erteilt werden.

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen bzw. mit einem Viertel des Jahresbetrags jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.