Flächennutzungsplan der Gemeinde Wasbek

Der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die bisherigen Änderungen erfahren hat und nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 und nach Abschluss des letzten Änderungsverfahrens, wurde neu bekannt. Die Neubekanntmachung ist mit Datum vom 26.10.2022 erfolgt.

Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes hat nur deklaratorischen Charakter.  Da die Fassung dieser Neubekanntmachung kein eigenes Verfahren durchlaufen hat, begründet sie keinen neuen Rechtszustand. Die Neubekanntmachung stellt ausschließlich die Urfassung aus dem Jahre 1968 mit allen bisherigen wirksamen Änderungen, zu denen auch die wirksamen Berichtigungen gehören, zusammenfassend dar. Die Begründung zur Urfassung sowie zu den einzelnen wirksamen Änderungen des Flächennutzungsplanes wurden nicht zusammengefasst und haben unverändert Bestand.     

Die nachrichtlichen Übernahmen wurden aktualisiert. Zusätzlich wurden die nach § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Biotope aus der Biotopkartierung Schleswig-Holstein von 2014 bis 2020 nachrichtlich übernommen.

Bei Zweifeln über Art und Umfang einer Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Neubekanntmachung ist deren genehmigte und bekannt gemachte Fassung maßgeblich.

Im Flächennutzungsplan (F-Plan/FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wasbek in den Grundzügen dargestellt. Hierbei werden für alle Flächen im Gemeindegebiet Darstellungen zur vorgesehenen Art der Bodennutzung als Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. getroffen. Die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, hat aber keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einer Baufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der FNP dient jedoch vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Gemeindegebietes.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen erfolgt in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne und Flächennutzungsplanänderungen in der Regel allerdings zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie in Kraft gesetzt werden können. Ausgenommen hiervon sind Flächennutzungsplanänderungen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung ohne eigenständiges Verfahren den Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes angepasst werden.

Änderungen des Flächennutzungsplans (F-Plan)

18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Aalbek/A7) wirksam seit dem 30.04.2022

  • 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 11.12.2021
    Planzeichnung
  • Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 02.06.2021 mit folgenden Anlagen:
  • Anlage 1 zur Begründung: Potenzialstudie zu Freiflächen‐Photovoltaikanlagen für das Amt Mittelholstein und die Gemeinde Wasbek
    Bericht
    Karte
  • Anlage 2 zur Begründung:  Blendgutachten
  • Zusammenfassende Erklärung zur  19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 15.10.2021
  • 21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ortsmitte" (ehemaliger Gartenmöbelmarkt) im Wege der Berichtigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 " Ortsmitte" (ehemaliger Gartenmöbelmarkt) angepasst, siehe Kapitel 4.2 der Begründung, Seiten 14/15

    Begründung