Flächennutzungsplan der Gemeinde Wasbek
Der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die bisherigen Änderungen erfahren hat und nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 und nach Abschluss des letzten Änderungsverfahrens, wurde neu bekannt. Die Neubekanntmachung ist mit Datum vom 26.10.2022 erfolgt.
- Flächennutzungsplan mit dem Stand der 21. Flächennutzungsplanänderung im Maßstab 1:7500
- Anlagen: Biotopbögen mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 75 –
aus der Biotopkartierung Schleswig-Holstein von 2014 bis 2020 übernommen
Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes hat nur deklaratorischen Charakter. Da die Fassung dieser Neubekanntmachung kein eigenes Verfahren durchlaufen hat, begründet sie keinen neuen Rechtszustand. Die Neubekanntmachung stellt ausschließlich die Urfassung aus dem Jahre 1968 mit allen bisherigen wirksamen Änderungen, zu denen auch die wirksamen Berichtigungen gehören, zusammenfassend dar. Die Begründung zur Urfassung sowie zu den einzelnen wirksamen Änderungen des Flächennutzungsplanes wurden nicht zusammengefasst und haben unverändert Bestand.
Die nachrichtlichen Übernahmen wurden aktualisiert. Zusätzlich wurden die nach § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Biotope aus der Biotopkartierung Schleswig-Holstein von 2014 bis 2020 nachrichtlich übernommen.
Bei Zweifeln über Art und Umfang einer Änderung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Neubekanntmachung ist deren genehmigte und bekannt gemachte Fassung maßgeblich.
Im Flächennutzungsplan (F-Plan/FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wasbek in den Grundzügen dargestellt. Hierbei werden für alle Flächen im Gemeindegebiet Darstellungen zur vorgesehenen Art der Bodennutzung als Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. getroffen. Die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.
Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, hat aber keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einer Baufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der FNP dient jedoch vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Gemeindegebietes.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen erfolgt in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne und Flächennutzungsplanänderungen in der Regel allerdings zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie in Kraft gesetzt werden können. Ausgenommen hiervon sind Flächennutzungsplanänderungen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung ohne eigenständiges Verfahren den Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes angepasst werden.
- Ob sich zurzeit eine Änderung des FNP in der öffentlichen Auslegung befindet, erfahren Sie auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Urfassung des Flächennutzungsplans von 1968
Änderungen des Flächennutzungsplans (F-Plan)
(Stand: Juli 2022)
1. Änderung
2. Änderung
3. Änderung
4. Änderung
5. Änderung
7. Änderung
8. Änderung
12. Änderung
13. Änderung
14. Änderung
16. Änderung
18. Änderung
18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Aalbek/A7) wirksam seit dem 30.04.2022
- Planzeichnung vom 10.11.2021
- Begründung vom 23.11.2021 mit folgenden Anlagen:
o Anlage 1 zur Begründung (Teil I):
Raumordnerische Verträglichkeitsstudie zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 10.11.2021
o Anlage 2 zur Begründung (Teil I):
Karte: Standortkonzept Gemeinde Wasbek und Nachbargemeinden vom 10.11.2021
o Anlage 3 zur Begründung (Teil I):
Sichtbarkeitsanalyse vom 17.11.2020
o Anlage zum Umweltbericht (Teil II der Begründung):
Biotoptypenkarte vom 01.05.2021 - Zusammenfassende Erklärung vom 21.04.2022
19. Änderung
- 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 11.12.2021
– Planzeichnung - Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 02.06.2021 mit folgenden Anlagen:
- Anlage 1 zur Begründung: Potenzialstudie zu Freiflächen‐Photovoltaikanlagen für das Amt Mittelholstein und die Gemeinde Wasbek
– Bericht
– Karte - Anlage 2 zur Begründung: Blendgutachten
- Zusammenfassende Erklärung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaikanlage Bahnlinie Neumünster-Heide/ Lohweg) vom 15.10.2021
20. Änderung
21. Änderung
- 21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ortsmitte" (ehemaliger Gartenmöbelmarkt) im Wege der Berichtigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 " Ortsmitte" (ehemaliger Gartenmöbelmarkt) angepasst, siehe Kapitel 4.2 der Begründung, Seiten 14/15
• Begründung