Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Wasbek

Bebauungspläne (Angebotsplanung)

Geltungsbereich: Gelände an der Bahnhofstraße – Westseite Gemarkung Wasbek, Flur 16, Flurstücke 135/15 und 15/1

Rechtskräftig seit 01.08.1968

Geltungsbereich:

Rechtskräftig seit 17.06.1974

Geltungsbereich: Gebiet nördlich der Bebauung B 430, östlich Krusenhofer Weg und westlich der Bullenbek

Rechtskräftig seit 31.07.1985

Geltungsbereich: Gebiet "Tennisplatz Schierhornweg"

Rechtskräftig seit 27.08.1979

Geltungsbereich: Gebiet "Ortsmitte" zwischen Aalbek, Hauptstraße einschließlich südlicher Randbebauung, Bahnhofstraße, Lindenstraße, südlich Kindergarten

Rechtskräftig seit 29.07.1998

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8

Rechtskräftig seit 09.07.2019

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8

Rechtskräftig seit 05.11.2021

Geltungsbereich: Gebiet beiderseits des Fasanenweges, westlich der Bahnhofstraße Nr. 19 - 27, südlich der Randbebauung Bahnhofstraße 29 - 31 und nördlich landwirtschaftslicher Flächen

Rechtskräftig seit 18.03.1998

Geltungsbereich: Gebiet zwischen des südlichen Randbebauung Kampstraße, Bahnhofstraße, der Randbebauung Bahnhostraße Nr. 24 - 38, der Bahnlinie Heide-Neumünster und Schulstraße

Rechtskräftig seit 07.03.2001

Geltungsbereich: Gebiet nördlich der Bahnanlagen, westlich der "Schulstraße", östlich der Grundstücksflächen Bahnhofstraße Haus Nr. 24 + 24a, südlich der geplanten Wohnbebauung in Höhe des Grundstücks Bahnhofstraße Haus Nr. 26

Rechtskräftig seit 19.05.2004

Geltungsbereich: Gebiet zwischen der Randbebauung Ehndorfer Straße 5a + 7 und 12a + 18, der nördlichen Randbebauung Rothenhörn 1 - 11 und der Randbebauung Arpsdorfer Weg

Rechtskräftig seit 30.12.1998

Geltungsbereich: Gebiet zwischen Hauptstraße 36 - 40 (ger.) und Lindenstraße 1 - 12 (unger.)

Rechtskräftig seit 12.07.2000

Geltungsbereich: Gebiet nördlich "Arpsdorfer Weg", westlich "Ehndorfer Straße", südlich "Am Knüll" und östlich "Sikkengraben"

Rechtskräftig seit 09.06.2012

Geltungsbereich: Gebiet nördlich der Bebauung Industriestraße 5, nordöstlich der "Industriestraße", südöstlich der Schmalenbrooksbek, südlich, südöstlich und südwestlich des "Trelleborgsees", westlich der Bundesautobahn A7

Rechtskräftig seit 09.11.2013

 

Geltungsbereich: Gebiet südlich der Privatstraße, westlich der Bundesautobahn A7, nördlich der Flurstücke 44, 43/3 und der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 42/2, Flur 7 Gemarkung Wasbek und östlich der "Industriestraße"

Rechtskräftig seit 19.07.2013

Geltungsbereich: Gebiet zwischen den Grundstücken "Ehndorfer Straße 10 und 12a" im Norden, "Ehndorfer Straße 14 und 16" im Osten, "Arpsdorfer Weg 2 bis 6a" im Süden und "Am Knüll 33 bis 35" im Westen

Rechtskräftig seit 08.11.2018

Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VEP)

Geltungsbereich: Gebiet Bahnhofstraße 46 am nördlichen Ortsrand

Rechtskräftig seit 03.07.2002 – Aufgehoben durch die 2. Änderung und Ergänzung

VEP Nr. 1 – 1. Änderung

Rechtskräftig seit 21.07.2012 – Aufgehoben durch die 2. Änderung und Ergänzung

VEP Nr. 1 – 2. Änderung und Ergänzung

Rechtskräftig seit 18.11.2020

Geltungsbereich: Gebiet südlich der Bebauung Industriestraße Nr. 4 und 6, nördlich des Wanderweges und östlich der offenen Feldmark

Rechtskräftig seit 30.09.2008

Geltungsbereich: Gebiet südlich und östlich der Straße "Schmalenbrook" sowie südlich und östlich der Grundstücksflächen Schmalenbrook 18, nördlich der "Weststraße" (B 430) und westlich Landwirtschaftlicher Betriebsflächen

Rechtskräftig seit 17.10.2008

Geltungsbereich: Gebiet  „Westlich A 7, nördlich Witthörngraben, östlich Prehnsfelder Weg, südwestlich der Raststätte ‚Aalbek West“

Rechtskräftig seit 30.04.2022

Geltungsbereich: Gebiet „Südlich der Bahnlinie Neumünster-Heide, nördlich Lohweg, östlich Westernbrookgraben,  teilweise das Flurstück 3 der Flur 11, Gemarkung Wasbek betreffend“

Rechtskräftig seit 11.12.2021

Verfahren zur Aufstellung der B-Pläne

Bebauungspläne werden aufgestellt, geändert, ergänzt oder auch wieder aufgehoben.

Sofern ein entsprechendes Erfordernis besteht, können Bebauungspläne aufgestellt werden. Hierfür ist ein normiertes Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Hierin werden alle Anliegen, Bedenken, Anregungen – also alle Belange – gesammelt und abgewogen. Zum Ende des Verfahrens beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan als Satzung und er wird rechtsverbindlich.

Bebauungspläne können auch in Teilbereichen geändert, ergänzt und aufgehoben werden. Hierfür ist in der Regel ebenso ein vollständiges Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen (F- und B-Pläne) unterliegt einem streng geregelten Verfahren, dessen einzelne Schritte durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben sind:

Zunächst werden die Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsvarianten und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Diese sog. Bürgeranhörung wird in der Regel im Rahmen einer Stadtteilbeiratssitzung, in der der Fachdienst Stadtplanung vorträgt, durchgeführt. Im Anschluss an den Vortrag wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Bekanntmachung über die Durchführung der Bürgeranhörung erfolgt in der örtlichen Presse sowie auf der Internetseite der Stadt Neumünster.

Zusätzlich zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Kirchen, Versorgungsunternehmen, etc.) möglichst frühzeitig zu den Planungsabsichten gehört werden. Diese frühzeitige Behördenbeteiligung ist von besonderer Bedeutung für die Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Umweltprüfung, die zu fast jeder Bauleitplanung durchzuführen ist.

In der zweiten Beteiligungsstufe wird der ausgearbeitete Entwurf des Bauleitplanes für die Dauer von mindestens einem Monat in den Räumen des Fachdienstes Stadtplanung in der Brachenfelder Straße 1-3 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu der Planung vorbringen. Auch auf die Entwurfsauslegung wird durch eine Bekanntmachung in der Presse hingewiesen, und die Planentwürfe werden im Internet veröffentlicht. Parallel zu der öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s.o.) erneut beteiligt.

Nach der Auslegung und nach der Behördenbeteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen zu sammeln. Die Gemeindevertreter müssen dann für die einzelnen Anregungen befinden, ob und inwieweit diese berücksichtigt werden können; hierbei sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Ergeben sich hierdurch Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so muss eine erneute Beteiligung erfolgen. Dabei können die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.

Danach wird der Bauleitplan abschließend beschlossen. Hier ergeben sich zwei Unterschiede im Verfahren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen: Ein Bebauungsplan wird – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – als Satzung beschlossen und erreicht somit den Status eines Ortsrechts. Des weiteren bedarf der Flächennutzungsplan einer Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, der Bebauungsplan jedoch nicht, sofern sich seine Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Der beschlossene bzw. genehmigte Plan wird anschließend bekanntgemacht und hierdurch in Kraft gesetzt. Jedermann kann ihn dann auf Dauer beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden einsehen und sich über seinen Inhalt informieren.

Ob im Rahmen der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses oder der Gemeindevertreter-Sitzung Beschlüsse über Bauleitpläne gefasst werden sollen, erfahren Sie im Bürgerinfoportal für Wasbek.

Haben Sie noch Fragen zum Bauleitplanverfahren?
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Neumünster:

Frau KarstensTelefon 04321 942 2680E-Mail