Die angebotene Verkehrsfläche ist nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Somit ist eine Nutzungsänderung ohne Änderung eines Bebauungsplanes möglich.
Eine von der Gemeinde nicht zwingend vorgeschriebene Bebauung mit einer zulässigen Grundfläche von ca. 500 m² wäre realisierbar, wobei zu beachten ist, dass am südlichen Rand eine Stromleitung verläuft, die nicht überbaut werden darf; Wohnnutzung und Einzelhandel sind dabei ausgeschlossen.
Interessierte Unternehmen sind eingeladen, ihre Gebote bis zum 31.03.2025 einzureichen.