Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid
in der Gemeinde Wasbek am 30. Mai 2010
Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde Wasbek wird in der Zeit
vom 10. Mai bis 14. Mai 2010
während der Dienststunden Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 14 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12:00 Uhr und von 14 bis 17:30 Uhr im Alten Rathaus Neumünster, Großflecken 63, I. Etage, Zimmer 1.05 für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 27 Abs. 7 des Landesmeldegesetzes besteht.
Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen (pdf-Datei).