Amtliche Bekanntmachung
Gemeindeverordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
an Sonn- und Feiertagen
vom 07.12.2011
Aufgrund § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz- LöffZG -) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Wasbek verordnet: (...)
Die vollständige Amtliche Bekanntmachung können Sie hier aufrufen. (pdf-Datei)