Gemeindeverordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
an Sonn- und Feiertagen
vom 22.06.2011
Aufgrund § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz- LöffZG -) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Wasbek verordnet:
§ 1
Aus Anlass des Schleswig-Holstein-Musikfestivals im Gerisch-Park am 17.07.2011 sowie der „Hochzeitsmesse“ in Neumünster am 23.10.2011 dürfen die Verkaufsstellen in Wasbek am 17.07.2011 und 23.10.2011 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 13 Ladenöffnungszeitengesetz, die Bestimmungen des Arbeitzeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Ladenöffnungszeitengesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und am 24.10.2011 außer Kraft. Die Gemeindeverordnung vom 27.12.2010 tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Wasbek, 22.06.2011
Gemeinde Wasbek
Der Bürgermeister
als Gemeindeordnungsbehörde
gez. Nützel
Bürgermeister