Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und § 64 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird hiermit das vom Abstimmungsausschuss der Gemeinde Wasbek in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2010 festgestellte Ergebnis des Bürgerentscheids vom 30. Mai 2010 bekanntgegeben:
Abstimmungsberechtigte insgesamt 1876
Abstimmende 1114
ungültige Stimmen 5
gültige Stimmen 1109
Verteilung der gültigen Stimmen
auf Ja-Stimmen: 348
auf Nein-Stimmen 761
Nach diesem Ergebnis ist die dem Bürgerentscheid zu Grunde liegende Frage mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet.
Gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids kann jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Gemeinde Wasbek binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift beim Abstimmungsleiter der Stadt Neumünster, Großflecken 63, 24534 Neumünster, einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 02. Juni 2010.
Neumünster, 01.06.2010 Stadt Neumünster
Der Abstimmungsleiter
In Vertretung
Bernaschek